Optische Beeinträchtigungen beim Wärmedämmverbundsystem

Die Freude über das neu gedämmte Haus ist groß und wenn das Gerüst erst mal abgebaut ist erstrahlt das gute Stück im vollen Glanze. So ist zumindest die Vorstellung  des Hausbesitzers.
Leider geht es aber auch anders.
Das Gerüst wird abgebaut und zum Vorschein kommt ein Design oder Muster was so nicht bestellt oder gewollt ist.

Geschrieben von Jürgen Jörges am 20.11.2017

  • Ansicht der Fassade.
    Die unschönen Strukturen sind auch auf der Schattenseite erkennbar. In der Sonne fallen sie sofort und stark ins Auge.
  • Die komplette Fassadenfläche ist davon betroffen.
  • Egal aus welchem Blickwinkel, es wird nicht besser.

Die komplette Fassade ist optisch von schollenartigen Flächen sehr stark beeinträchtigt. Auch ohne Streiflicht ist diese Katastrophe für jedermann sichtbar. So war das auf jeden Fall nicht geplant.

Wann man andere Häuser betrachtet, die ebenfalls gedämmt wurden, dann sehen die anders aus. Also wird gegenüber dem Verarbeiter eine Reklamation ausgesprochen. Nach einer kurzen Besichtigung erfolgt dann das Statement des Verarbeiters. „Die vorhandenen Unregelmäßigkeiten liegen innerhalb der Toleranz und sind daher nicht zu beanstanden!“ ….Bitte was?

  • Die schollenartige Abzeichnung war so nicht gewünscht.
  • Es entsteht der Eindruck, es wäre so gewollt. Ist es aber nicht.
  • Fest steht: Für den Bauherrn ist es eine Katastrophe.

In diesem Fall ist es gut, dass sich der Hausbesitzer bei mir gemeldet hat. Ja, es gibt diese Richtlinie bezüglich der Maßtoleranzen im Hochbau, aber es gibt auch eine Richtlinie zur visuellen Beurteilung von Oberflächen. In dieser Richtlinie steht dann klar und deutlich, dass die Oberfläche gleichmäßig und ohne Ansätze von Streifen erscheinen soll. Das hat ja in diesem Fall nicht ganz geklappt.

Auch die Ausrede mit dem Streiflicht kommt nicht zur Anwendung, denn die Beeinträchtigungen sind auch im Schatten ohne ein Licht von der Seite gut zu erkennen.

  • Wie gesagt - auch im Schatten, ohne Streiflicht bleibt es eine mangelhafte Leistung.

Nach mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten, wird die Fassade noch einmal komplett überarbeitet, damit das gewünschte Erscheinungsbild erreicht wird.  
Mich freut es, dass ein Weg gefunden und eine Einigung ohne einen Rechtsstreit erreicht wurde.

Der Ärger über das Ergebnis und die Beeinträchtigung bei einer zusätzlichen Überarbeitung bleiben, aber die teuren Gerichts- und Anwaltskosten sind ausgeblieben

Mein Tipp:

Bei fachlichen Fragen zur Ausführung oder auch zur Beurteilung einer Oberfläche können Sie nicht das Wissen eines Experten besitzen. Holen Sie sich daher Unterstützung und einen Ratgeber an Ihre Seite.