Gerichtsgutachten

Im Gerichtsverfahren ersetzt der Sachverständige im bildlichen Sinne das Auge des Richters. Das Gericht ist der Auftraggeber und stellt im Beweisbeschluss dem Gutachter seine Aufgaben bzw. die zu beantwortenden Fragen. Dabei prüft das Gericht die Qualifikation des Gutachters auf dessen Eignung sehr genau. Nicht jeder, der sich Gutachter nennt, wird in Gerichtsverfahren eingesetzt. Die Voraussetzung hierfür ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung.

Privatgutachten

Privatgutachten können unterschiedliche Grundlagen haben. Zum einen dienen sie der fachlichen Bewertung einer Leistung oder eines Gegenstandes. Ebenfalls ist es möglich den Sachverständigen als unabhängigen Berater zu beauftragen. Hierbei reicht das Leistungsspektrum von einer mündlichen Vor-Ort-Beratung bis hin zur Dokumentation als Baustellenbericht oder detailliertes Gutachten.  Im Schadens- oder Streitfall kann aufgrund eines erstellten Gutachtens die Grundlage für eine rechtliche Beurteilung geschaffen werden. Ein Bericht bzw. Protokoll dient als Gedankenstütze oder auch zur Dokumentation.

Zur Beweissicherung, als Beleg oder gar zu Prozesszwecken benötigen Sie ein Gutachten. Ein gutes Gutachten zeichnet sich durch eine klare Gliederung aus. Es bewertet alle in Frage kommenden Faktoren, bietet nachvollziehbare Gedankengänge und macht Quellen kenntlich. Es macht differenzierte Aussagen, erspart sich Polemik und unterscheidet Gewissheiten von Vermutungen.

Ich erstelle private Gutachten, außerhalb eines Gerichtsverfahrens für:

  • Privatpersonen

  • juristische Personen

  • Firmen / Versicherungen

  • Verwaltungen

  • Organisationen

  • Verbände und vergleichbare Einrichtungen.

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten dient dem Zweck, im Streitfall eine Einigung ohne Gerichtsverfahren zu erzielen. Das Schiedsgutachten ist aufgebaut wie ein Privatgutachten. Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam den Sachverständigen mit der Voraussetzung, sich dem Schiedsgutachten zu unterwerfen. Dies wird im Vertrag zum Schiedsgutachten festgehalten. Streitfragen zur geforderten Dienstleistung oder zur Ausführung einer Leistung können im Schiedsgutachten objektiv geklärt werden.

Beauftragung

Die Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens erfolgt schriftlich.
Im Sachverständigenvertrag, welcher vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist, werden die Aufgaben an den Sachverständigen sowie Rechte und Pflichte der Vertragsparteien geregelt.

Gutachtenerstellung

Anmerkung: Ein qualifiziertes Gutachten lässt sich unter Zeitdruck nicht erstellen. Es bedarf neben der Ortsbesichtigung Zeit für Recherchen sowie für das Einholen und Studieren von Unterlagen. Dies bildet die Ausgangssituation für eine gewissenhafte Ausarbeitung des Gutachtens.