Durch Schäden wird man klug, leider ist es dann eigentlich schon zu spät.

Bauschaden / Baumangel

  • die Wände sind nicht gleichmäßig gestrichen.
  • die Oberfläche ist fleckig und ungleichmäßig.
  • Feuchtigkeitsflecken und Salzausblühungen erkennbar.
  • Ecken und Kanten sind nicht fluchtgerecht verputzt.
  • die Anschlüsse der Fassade sind nicht fachgerecht ausgeführt.
  • Risse im Mauerwerk oder Putz.

Diese Liste lässt sich beliebig erweitern und der Traum vom schönen Eigenheim ist schnell vorbei, wenn der Albtraum einer von Mängeln behafteten Leistung Realität geworden ist. 

Klar ist, dass jeder Mangel eine Verschlechterung des Zustandes einer Immobilie darstellt.
Im Zuge von Bau-, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten kommt es leider immer wieder zu hässlichen und nicht fachgerecht ausgeführten Abweichungen. 

Zu meinen Hauptaufgaben gehört, handwerkliche Leistungen im Maler- und Lackiererhandwerk hinsichtlich ihrer Qualität zu beurteilen, Schadensursachen zu ermitteln und Sanierungspläne zu erstellen. 

Was versteht man unter Baumangel?

Eine geleistete Arbeit ist dann frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit besitzt.
Ich unterstütze und helfe gerne mit meiner Arbeit und Expertise, den geschuldeten Soll-Zustand mit der ausgeführten Leistung zu vergleichen, um dabei die negativen Abweichungen auszuarbeiten und festzustellen.

Was ist ein wesentlicher Mangel?

Wenn die ausgeführte oder geleistete Arbeit nicht der Gebrauchstauglichkeit entspricht, dann ist von einem wesentlichen Mangel auszugehen. Auch eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik kann unter Umständen als ein wesentlicher Mangel eingestuft werden. Um zu erkennen, ob es sich tatsächlich um eine solche Abweichung handelt, bedarf es umfangreicher Sachkenntnis.

Wie kann ich mit meiner Erfahrung und meinem Wissen helfen?

Schnell und unkompliziert zum gemeinsamen Ortstermin führt der Weg über den Vertragsgenerator.
Einfach die Kontaktdaten, Fragen sowie persönliche Anmerkungen ausfüllen und der Vertrag wird als Grundlage für einen Sachverständigentermin erstellt. Keine Angst, der Vertrag wird erst mit der Unterschrift und Rücksendung wirksam.

Liste der Standardleistungen

  • Beratung in Beschichtungsfragen
  • Beurteilung von fugenlosen Beschichtungen (Mikrozement)
  • Beschreibung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen
  • Beweissicherung
  • Ermittlung der Ursache von Anstrichschäden
  • Ermittlung der Ursachen von Schäden an Bodenbeschichtungen
  • Ermittlung der Ursache von Schimmelpilzbildung
  • Ermittlung von Sanierungs- oder Mängelbeseitigungskosten
  • Ermittlung von Wertminderungen
  • Erstellen von Leistungsbeschreibungen
  • Feststellung bauphysikalischer Gegebenheiten durch entsprechende Messverfahren
  • Laboruntersuchungen durch Fremdlabors
  • Überprüfung  und Beurteilung von Stahl- und Metallbeschichtungen
  • Überprüfung und Beurteilung von Tapezierarbeiten
  • Technische Abnahme von Beschichtungsarbeiten
  • Technische Mängelfeststellung
  • Überprüfung von Aufmaßen und der Angemessenheit von Preisen
  • Überprüfung von Schönheitsreparaturen
  • Überwachung von Beschichtungsarbeiten

Beispiele aus der Praxis

Rezensionen