Dämmstoffstärken bei Wärmedämmung auf Altputz frei wählbar

Bezüglich des „Dämm-Wahnsinns“ gibt es ja so einiges zu berichten und nach wie vor wird das Thema Wärmedämmung kontrovers diskutiert.

Geschrieben von Jürgen Jörges am 23. Oktober 2016

  • Wärmedämmverbundsystem mit Brandriegel

Bezüglich des „Dämm-Wahnsinns“ gibt es ja so einiges zu berichten und nach wie vor wird das Thema Wärmedämmung kontrovers diskutiert.
Ständig steigende Dämmstärken schrecken den Hausbesitzer genauso ab, wie Horrorgeschichten über das Brandverhalten von Polystyrol-Dämmsystemen. Lange vorbei sind die Zeiten, in denen der Kunde festgelegt hat, welche Dämmstärke bei einer Fassadendämmung verwendet wird. So denkt man zumindest, bzw.  war das die Meinung aller Fachverbände in den letzten Jahren.

Die Betonung liegt hier auf dem Wörtchen „war“.

Was bisher noch niemandem aufgefallen ist:

Seit der letzten Änderung der ENEV 2014, sind die Vorgaben bezüglich der Dämmstärken bei  Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) auf vorhandenem Altputz herausgefallen. Die Tatsache, dass dies bislang noch nicht bemerkt und kommuniziert wurde,  passt zum Thema „Dämm-Wahnsinn“. Die Anforderungen beim WDVS auf bestehendem Putz fallen weg und niemand hat es bisher gemerkt. Wobei „Niemand“  nicht ganz richtig ist.

Das Kompetenzzentrum Ausbau und Fassade hat in Zusammenarbeit mit Innungen und einzelnen Firmen die Einhaltung der ENEV (bei Gebäuden mit vorhandenem Altputz) beim Umweltministerium Baden-Württemberg angezeigt.

Auszug aus dem Antwortschreiben des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 27.9.2016

„Das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems fällt jedoch dann unter den Auslösetatbestand Anlage 3 Nr.1b), wenn der Außenputz im Sinne der EnEV erneuert wird (dazu Auslegung XX-2 zu §9 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b) EnEV 2013). Wird hingegen ein Wärmeverbundsystem ohne Abschlagen des Altputzes angebracht, bleibt es mit der derzeit gültigen Regelung der EnEV 2013 dem Hauseigentümer überlassen, in welcher Dicke die Dämmschicht ausgeführt wird. Auf dieser Grundlage können Hauseigentümer, die bislang aufgrund der starren Vorgaben der zurückliegenden Fassungen der EnEV von der Ausführung einer Außenwanddämmung ganz Abstand genommen hatten, selbst die auf ihren jeweiligen Einzelfall zugeschnittene energetisch und wirtschaftlich optimale Lösung wählen.“

Fazit:
Ab sofort können Systeme in beliebiger Stärke als Außenwanddämmung auf einen bestehenden Altputz aufgebracht werden. Somit sind Dämmungen mit z.B. 6 cm, 8 cm, oder 10 cm auf einem bestehenden Altputz zulässig. In meinen Augen ein Schritt in die richtige Richtung. Die hohen Dämmstärken haben doch einige Hausbesitzer abgeschreckt. Mit einer frei wählbaren Dämmstärke wird jetzt vielleicht das ein oder andere Haus mehr gedämmt und das Ziel der Energieeinsparung weiterverfolgt.

Anzumerken ist jedoch, dass in Bezug auf das gesellschaftspolitische Ziel der Energiewende, eine Außendämmung bei einer Altbausanierung von 8 cm und mehr zu empfehlen ist.  Die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater ist nach wie vor sinnvoll.

Von starren Vorgaben und ständig steigenden Dämmstärken, hin zu einem verbraucherfreundlich eigenverantwortlichen Handeln ist sicherlich der richtige Weg.


Quelle: www.stuck-komzet.de