Es grünt so grün, ...
An Fassaden sind Algen oftmals schon von weitem mit bloßem Auge erkennbar. Die farbigen Bereiche beeinflussen das Erscheinungsbild der Oberfläche mehr als deutlich. Je nach Algentyp von grünlich bis bläulich schwarz. Die Art des Befalls kann nur im Labor sicher bestimmt werden, spielt aber, wenn man ehrlich ist, überhaupt keine Rolle.
Dem Besitzer einer mit Algen befallenen Fassade ist es auch nur ein schwacher Trost, dass diese Art des mikrobiologischen Befalls ein natürlicher Bestandteil seiner Umwelt darstellt. Die normale Umgebungsluft enthält immer eine unzählige Anzahl von Pilzsporen und Algenzellen. Sehr oft sind sie an Staubpartikel angelagert und werden mit dem Wind verbreitet. Sie lagern sich an jeglichen Oberflächen ab und wenn sie an diesem neuen Standort günstige Wachstumsbedingungen finden, breiten sich die zunächst mikroskopisch kleinen Keime zu einem großen sichtbaren Befall aus. Damit hat der Hausbesitzer ein Problem. Die Funktionstüchtigkeit einer Fassade im Sinne des Wetterschutzes wird durch den Bewuchs von Algen oder Pilzen nicht beeinträchtigt. Jedoch ist eine optische Beeinträchtigung nicht zu verbergen.
Voraussetzung für einen Algenbefall an einer Fassade ist immer ein ausreichendes Angebot an Feuchtigkeit. Der Alge ist es dabei vollkommen egal, ob es sich um ablaufendes Regenwasser handelt oder ob die Fassade an dieser Stelle einfach nur schlecht abtrocknet. Stimmt die Feuchtigkeit, dann wachsen auch die Algen. Grundsätzlich wachsen Algen und Pilze immer zuerst dort, wo die Feuchtigkeit am höchsten ist und wo sie am längsten zur Verfügung steht.
Ist sie erst einmal da, wird bei der Beseitigung Unmögliches vom Maler und der Industrie verlangt. Eine dauerhafte Entfernung des mikrobiellen Befalls. Ich möchte es mit aller Deutlichkeit auf den Punkt bringen. Algen- und Pilzbewuchs an Fassaden lässt sich mit keinem ökologisch vertretbaren Produkt dauerhaft verhindern. Mit geeigneten Maßnahmen lässt sich der Befall jedoch deutlich einschränken beziehungsweise verzögern.
Geeignete Maßnahmen sind nicht nur im Farbentopf und in der fachgerechten Verarbeitung zu suchen. Geeignete Maßnahmen beginnen in meinen Augen schon bei der Planung eines konstruktiven Feuchteschutzes. Meine letzte Besichtigung hat mir dies wieder ganz deutlich vor Augen geführt. Es geht auch nicht um die Diskussion, ob der ausgeführte Anstrich oder der verwendete Putz optimal mit Filmschutz ausgestattet waren. Es geht um die Frage, ob auch der Planer eines Gebäudes einer Hinweispflicht unterliegt?
„Lieber Bauherr, wenn ich dir dein Haus ohne einen ausreichenden Dachüberstand plane, kann es zu einem massiven Algenbefall auf der Fassadenfläche kommen. Allein aufgrund der Tatsache, dass die Fassadenfläche leichter der Feuchtigkeit ausgesetzt ist.“
Die Gebäude- und Dachformen bekommen einen besonderen Stellenwert beim Befall der Fassade mit Algen und Pilzen. Die meist glatten Fassaden der gegenwärtige modernen Architektur ohne nennenswerten konstruktiven Witterungsschutz (Dachüberstand) werden regelmäßig bewittert und damit befeuchtet.
Architekten und Planer solcher Gebäude obliegt daher die Pflicht, Bauherren auf die Möglichkeit eines mikrobiellen Befalls hinzuweisen. Damit das Ganze auch nachvollziehbar ist, gilt auch hier: Wer schreibt der bleibt.





