Wenn der Schimmel nicht sichtbar ist!

… der Blick hinter die Kulissen

Geschrieben von Jürgen Jörges am 08.03.2018.

  • Nach Aussage des Regulierers der Versicherung ein kleiner Befall, der nur an der Oberfläche sitzt. Desinfizieren und streichen
  • Nach dem Entfernen der Sockelleiste und der 1. Lage der GK-Platte ist augenscheinlich erkennbar, dass sich auch Schimmelbefall zwischen den Platten befindet. Das muss raus!

Bei dem Gedanken an einen Schimmelbefall bekommt so ziemlich jeder ein komisches Gefühl. Aber manchmal lässt es sich nicht vermeiden und ein Unglück kommt ja bekanntlich selten alleine. Eine defekte Rohrleitung zum Beispiel wird häufig erst mit dem einhergehenden Schimmelwachstum entdeckt und dann ist es meistens ja schon zu spät. Das austretende Wasser hat sich im Bauwerk ausgebreitet und die Armada aus Schimmelsporen wächst und gedeiht munter vor sich hin. Jetzt muss gehandelt werden, schnell und richtig! Schon einmal darüber nachgedacht was passiert, wenn ein solcher Wasserschaden nicht fachgerecht saniert wird? Wenn die von dem Schadensregulierer eingesetzten Firmen nicht die entsprechende Qualifikation besitzen oder aufgrund von schlechter Bezahlung schlicht und einfach auch einen schlechten Job machen?

  • Der Abfluss ist repariert, das Loch kann zu…
  • …aber nicht wenn man auch mal in das Innere der Verkleidung blickt.

Dann hat der Besitzer und auch der Nutzer der Immobilie die A…karte gezogen. Sorry,  aber anders kann ich das jetzt nicht ausdrücken. Ich erlebe es immer wieder, dass bei einem umfangreichen Wasserschaden, der sich über Wochen und Monate unterhalb des Estrichs ausgebreitet hat, keinerlei Untersuchungen in Sachen Schimmelbefall durchgeführt werden.  Nach den Angaben der Versicherung/Regulierer wird in der Regel eine Trocknung durchgeführt und der Wasserschaden damit beseitigt. In den seltensten Fällen (zumindest wenn ich zusätzlich eingeschaltet werde) erfolgt jedoch eine fachgerechte Schimmelsanierung.


…und dann nimmt die Katastrophe ihren Lauf.

Wie bereits erwähnt sind die Bereiche, die von einem Wasserschaden betroffen sind, meistens auch mit Schimmelpilzen belastet. Das bedeutet, dass beim Abschlagen des Putzes darauf geachtet werden sollte, dass keinerlei Schimmelsporen in die Raumluft freigesetzt werden. Damit vermeidet man, dass es zu einer Sekundärkontamination kommt. Auch verschimmelte Gipskartonplatten sollten nicht mehr einfach durch das Haus getragen werden.  Wie gesagt, es gilt die Ausbreitung der Schimmelsporen zu minimieren bzw. zu unterbinden. Was passiert aber mit den Schimmelsporen, die sich unter dem Estrich gebildet haben? Was ist, wenn der Wasserschaden nicht aus einer Wasserleitung, sondern aus einem Abflussrohr stammt? Dann tummeln sich neben den Schimmelpilzen auch noch eine Vielzahl an Bakterien in den Baustoffen und so einfach bekomme ich die unter dem Estrich nicht mehr weg. 

  • Markierung der Heizschlaufen und der Bohrung
  • Messung der Feuchtigkeit – was noch wichtiger ist, die Materialprobe gibt Rückschluss auf einen Schimmelbefall unterhalb des Estrichs

Nicht umsonst gibt es im neuen Schimmelpilzleitfaden einen Hinweis zum Rückbau der Fußboden-Konstruktion aufgrund hygienischer Gründe. Dies würde die Versicherung jedoch nur mit weiteren Kosten belasten und daher wird es, sagen mir mal,  „manchmal vergessen“.
Blöd ist nur, dass auch von abgestorbenen Schimmelpilzsporen immer noch eine gesundheitliche Beeinträchtigung ausgehen kann. Daher muss der Schimmelbefall ja auch entfernt und nicht überdeckt werden. Natürlich hängt die fachgerechte Sanierung eines Schimmelbefalls auch vom Umfang und Größe des Schadens ab.  Aus diesem Grund ist es bei einer Schimmelsanierung verpflichtend, im Vorfeld eine schriftliche Dokumentation der geplanten Sanierung zu erstellen. Das nennt man dann „Gefährungsbeurteilung“. Darin enthalten sind nicht nur die geplanten Arbeiten, auch der Nutzer oder der Bewohner sind dabei zu berücksichtigen.
…wenn ich einen Regulierer danach frage, bekomme ich selten eine Antwort.

Wie gut eine Versicherung ist, erkennt man erst im Schadensfall!

Mein Tipp:
Bei einem Wasserschaden mit Schimmel- und/oder Bakterienbefall, ist es durchaus sinnvoll, eine zweite Meinung bezüglich der erforderlichen Sanierungsarbeiten einzuholen.  In den meisten Fällen überzeugt ein Sachverständiger mit Material- und Laboruntersuchungen jeden knausrigen Regulierer.