Meine Aufgabe:
Mit geschultem Blick das Wesentliche erkennen,
um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Wissenswertes und Interessantes aus der Welt des Sachverständigen Jürgen Jörges.

Es gibt Hinweise zu technischen Ausführungen, klare Darstellungen von vorgefundenen Mängeln, sowie die persönliche Sichtweise zu bestimmten Sachverhalten.  

„Warum sollte ich mein Wissen für mich behalten, wenn viele davon profitieren können?
Viel Spaß beim Lesen“. 

Du hast eine Idee für einen Blogbeitrag oder vermisst ein bestimmtes Thema? Dann schreibe mir einfach. Gerne nehme ich deine Anregung an und kümmere mich darum.

Alle 60 Minuten – Fenster auf! Thema Lüften am Arbeitsplatz

Immer wieder hört man, dass es zu Streitigkeiten bezüglich des Themas „Lüften“ kommt.

In den meisten Fällen funkt es dann heftig zwischen Mietern und Vermietern bzw. der Hausverwaltung. 

Einen gemeinsamen Nenner finden die beiden Parteien eher selten. Meist weist die eine Partei der anderen die Schuld zu.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn wir den Wohnraum mit unserem Arbeitsplatz tauschen? Gibt es hier Anforderungen zum Thema „ Lüften“?
Die Antwort auf diese Frage ist kurz und knapp.

Ja, es gibt Vorschriften zum Thema „Lüften am Arbeitsplatz“.

Ich werfe einen Blick in die technischen Regeln für Arbeitsstätten und finde dort auch einiges zum Thema Lüften.

Die technischen Regeln  werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Das klingt auf jeden Fall kompetent und macht mich neugierig.

Dieses technische Regelwerk ist für Arbeitsplätze in umschlossenen Räumen gültig. Von der Lagerhalle bis zum Büro ist da alles mit dabei.  Auf die Feinheiten von Lüftungsanlagen und die Verarbeitung von gefährlichen Stoffen möchte ich jetzt nicht näher eingehen. Es gibt jedoch diesbezüglich klare Anforderungen und Vorschriften.

Mein Interesse gilt normalen Büroräumen, mit normalen Menschen, auch arbeitende Bevölkerung genannt, die nicht auf eine Lüftungs- oder Klimaanlage zurückgreifen können. Wer in einem solchen Fall Frischluft haben möchte, muss zwangsläufig das Fenster öffnen. 

Wer will, kann das Fenster öffnen, aber muss er das denn auch?

In Bezug auf das Nutzerverhalten in Wohnräumen,  gibt es keine festgelegten Angaben und Forderungen. Immer wieder ist zu lesen:  „Es muss ausreichend gelüftet und geheizt werden“, oder „Angemessen auf die entstehende Feuchtelast“. …usw.
Was heißt das jetzt genau?
Das technische Regelwerk zum „Thema Lüften am Arbeitsplatz“ wird da wesentlich präziser und es wird so manchen erstaunen.

Schwarz auf Weiß ist zu entnehmen, „Feuchtelasten können beispielsweise durch die Wasserdampfabgabe aus Prozessen oder der anwesenden Personen entstehen“.  Weiter geht es mit, „Die einfachste Form der freien Lüftung ist die Fensterlüftung. Sie hat eine hohe Akzeptanz, falls das Öffnen der Fenster von den Beschäftigten selbst bestimmt werden kann“.
Das klingt doch wirklich ganz einfach, oder?

Es folgen weitere Angaben zum freien Lüften, durch das Öffnen eines Fensters. Die Fenstergröße muss ein bestimmtes Verhältnis zur Raumgröße haben und dabei wird auch noch unterschieden, ob ich einseitig lüfte oder ob eine Querlüftung möglich ist. „Unter Stoßlüftung wird der kurzzeitige (ca. 3 bis 10 Minuten), intensive Luftaustausch zur Beseitigung von Lasten aus Arbeitsräumen verstanden“. Hoppla – hier geht es gar nicht allein darum Luftfeuchtigkeit nach außen zu transportieren. Es wird von Lasten gesprochen, die beseitigt werden müssen. Mit seiner Atmung und seinen Ausdünstungen stellt der Mensch eine wesentliche Quelle von Verunreinigungen in der Innenraumluft dar.  Verbrauchte Luft hat einen geringeren Anteil an Sauerstoff als frische Luft. Der steigende CO2-Anteil, macht nicht nur müde, sondern kann auch die Ursache für Kopfschmerzen sein. 

Hinsichtlich der Kohlendioxidbelastung in Innenräumen gibt es sogar vom Umweltbundesamt eine öffentliche Bekanntmachung zur gesundheitlichen Bewertung.  Also sind wir beim Thema Lüften gar nicht mehr  allein bei Luftfeuchtigkeit und Schimmelbildung, sondern haben noch weitere ernstzunehmende Punkte auf der Agenda stehen, die ebenfalls unsere Gesundheit belasten und beeinträchtigen können.

Aber wie lüften wir denn jetzt unseren Arbeitsplatz richtig? 

Eine Stoßlüftung ist in regelmäßigen Abständen nach Bedarf durchzuführen.

Als Anhaltswerte werden empfohlen: 

- Büroraum nach 60 min

- Besprechungsraum nach 20 min

Ergänzend füge ich gerne noch hinzu, dass bei dieser  Berechnung von 1 Person bei 10m2 Grundfläche ausgegangen wird.  Mein Büro hat eine Größe von 13,5 m2 und weil mir meine Gesundheit am Herzen liegt, geht mein Fenster auch jede Stunde einmal auf.

Was können wir aus der technischen Richtlinie zum Thema Lüften am Arbeitsplatz  auf unser Wohnverhalten übertragen?
Was passiert, wenn wir den PC mit einem TV tauschen, wenn aus einem Büro ein Wohnraum wird und wenn der Besuch von Freunden einer Besprechung gleichzusetzen ist? Darüber darf jetzt jeder einmal selbst nachdenken.

Mein Tipp:

Wer Gesund leben möchte - Einfach mal das Fenster öffnen! Zuviel schadet nicht.

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