Beurteilung von Schäden bei fugenlosen Oberflächen oder Bädern

Geschrieben von Jürgen Jörges am 04.11.2019

Der Begriff fugenlose Bäder oder Oberflächen ist in aller Munde. Ob im Wandbereich, als Boden- oder Treppenbelag, als Verkleidung der Badewanne, Sitzbank, anstelle eines Küchenfliesenspiegels, auf Möbeln, oder bei Sanierung  auf vorhandenen Fliesen, den Gestaltungsmöglichkeiten sind fast keine Grenzen gesetzt. Im Internet (und auch im realen Leben) existiert eine Vielzahl von schönen und ästhetischen Beispielen. Es entstehen wunderschöne Räume mit einer besonderen Wohlfühlatmosphäre – wenn es denn klappt und die Arbeiten richtig ausgeführt werden.

  • Fugenlos ja, aber nicht gleichmäßig im Erscheinungsbild
  • Die Oberfläche erscheint ungleichmäßig und störend
  • Die Art der Applikationsspuren ist nicht hinnehmbar

Zur Gestaltung mit fugenlosen Oberflächen gehört in erster Linie ein entsprechendes Fachwissen. Es gibt unterschiedliche Materialien und Anbieter zum fugenlosen Thema und ich habe das Gefühl, dass fast täglich etwas Neues hinzukommt. Die Verarbeiter werden meist auf die Produkte und die Verarbeitung geschult. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das ausreichend ist, denn ein fugenloses Bad beginnt nicht mit der fertigen Oberfläche. Die Anschlusspunkte und Schnittstellen zu anderen Gewerken spielen dabei eine große Rolle. Wer sucht denn bei einer bodengleichen Dusche die Ablaufrinne aus? Der Bauherr, oder der Installateur… und ist die ausgesuchte Rinne dann auch für das fugenlose System geeignet? Was passiert mit den Estrichrandfugen, wie gehen wir mit Arbeitsfugen im Estrich um und was machen wir mit Dehnungsfugen?
Welche Abdichtung ist für ein fugenloses Bad geeignet? Im Zusammenhang damit muss auch direkt die Frage gestellt werden, wenn ich das richtige Abdichtungsmaterial habe, wird es auch in der erforderlichen Stärke aufgebracht?

  • Die Beschichtung ist nicht ausreichend deckend ausgeführt.
  • Steckdosen und Schalten sind im Vorfeld zu demontieren
  • Edelstahlschienen, die einen Abschluss bilden, müssen plan und eben angeschlossen sein

In manchen Fällen wird es dann noch komplizierter. Es werden Sachverständige hinzugezogen, die leider keine Ahnung von dieser Materie haben und trotzdem eine Aussage treffen. Die Argumentation erfolgt dann immer mit den Wortlauten, dass diese Art der Ausführung nicht der Norm entspreche und gegen anerkannte Regeln der Technik verstoße. 
Sorry,  aber das ist Schwachsinn.

Jede DIN Norm kann für sich in Anspruch nehmen, veraltet zu sein. Innovation und Technik schreiten nun mal schneller voran als die DIN Norm Schreiber hinterherkommen. Allein aus diesem Grund werden DIN Normen ja verändert und angepasst, weil sich die technischen Möglichkeiten geändert haben.

Nach modernem Sprachgebrauch lässt sich der Begriff der allgemein anerkannten Regeln der Technik wie folgt darstellen:

„Als allgemein anerkannte Regeln der Technik sind die Regeln der Technik zu verstehen, die auf wissenschaftlicher Grundlage und/ oder fachlichen Erkenntnissen (Erfahrungen) beruhen, in der Praxis erprobt und bewährt sind, Gedankengut der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen geworden sind und deren Mehrheit als richtig anerkannt und angewandt werden.“

Dabei ist zu beachten, dass als die wichtigste Eigenschaft der anerkannten Regeln der Technik ihre lange Bewährung ist, wobei es keinen festgelegten Zeitraum gibt, der für die Erfüllung dieser Langzeitbewährung notwendig ist.

Wer also über fugenlose Oberflächen eine gutachterliche Stellungnahme schreiben möchte, muss sich zwingend mit Hersteller und Verarbeiter solcher Produkte auseinandersetzen, um den Stand der Technik in Erfahrung zu bringen (sofern er es nicht schon weiß).

  • Niveaugleiche Einbauten / Klappen müssen mit dem Eckwinkel eine Flucht bilden
  • Rotznasen in der Versiegelung, sind Zeichen einer nicht fachgerechten Verarbeitung
  • Die starke Narbenbildung und ein zu dicker Auftrag der Versiegelung sind als mangelhaft zu bezeichnen

Bei der Beurteilung ist daher als erstes Sachverstand gefragt, da keinerlei DIN-Norm oder eine Richtlinie sich  bis jetzt ausreichend  mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Natürlich sind entsprechende Vorschriften und Regelwerke bezüglich der angrenzenden Bauteile zu berücksichtigen. Eine Abdichtung bleibt eine Abdichtung und auch die Bewegung eines Estrichs muss entsprechend berücksichtigt werden.

Für eine Beurteilung kommt erschwerend hinzu, dass der Sachverständige in den meisten Fällen gerufen wird, wenn es eigentlich zu spät ist. Eine fertige Oberfläche lässt keinerlei Rückschlüsse oder Beurteilung auf die ausgeführte Abdichtung zu. Ein Sachverhalt, der für eine Begleitung der Arbeiten durch einen Sachverständigen spricht.

Zum Schluss erfolgt dann auch eine Beurteilung der Oberfläche. Ist die Oberfläche gleichmäßig ausgeführt, oder gibt es störende Applikationsspuren. Was ist als die „Handschrift“ des Verarbeiters zu bezeichnen und was ist als nicht fachgerecht in Bezug auf die Verarbeitung als Mangel zu deklarieren. 

  • Der Anschluss zwischen Wand und schwimmendem Estrich ist starr ausgeführt. Die Bewegung im Estrich damit unterbunden.
  • Ist die Abdichtung in diesem Bereich fachgerecht ausgeführt?
  • Arbeitsfuge oder Dehnfuge? Ist diese Stelle richtig? Die Ausführung ist mit Sicherheit nicht fachgerecht.
  • Auch der Anschluss im Bereich der Schiebetüren bedarf einer sorgfältigen Planung.

Mein Tipp:
Bei der Wahl des Sachverständigen zur Beurteilung von fugenlosen Oberflächen sollte daher genauso viel Wert gelegt werden, wie bei der Wahl des ausführenden Betriebes.
Rufen Sie mich an, ich weiß von was ich spreche. 

 

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